Thursday, 13 June 2013
Ausländische Investitionen in Indien von SEBI registriert Langfristige Investoren in Regierung vom Securities
Ausländische Investitionen in Indien von SEBI registriert Langfristige Investoren in Regierung vom Securities
Ausländische Investitionen in Indien von SEBI registriert Langfristige Investoren in
Regierung vom Securities
Achtung des Fachhändlers Kategorie-I (AD Kategorie-I) Banken eingeladen, 5 mit dem Foreign Exchange Management (Übertragung oder Ausgabe von Sicherheit durch eine Person mit Wohnsitz außerhalb Indiens) Regulations, 2000 mitgeteilt vide Mitteilung Nr. FEMA.20/2000 Planen
-RB vom 3. Mai 2000, die von Zeit zu Zeit geändert, in Bezug auf die SEBI registriert Foreign Institutional Investors (FIIs) und langfristig orientierte Anleger kann Grundstücke erwerben, auf Grundlage Rückführung Staatspapiere und nicht wandelbare Schuldverschreibungen (NCDs) / Anleihen
von einem indischen Unternehmen, die solchen Bedingungen wie erwähnt darin und Beschränkungen wie für die gleiche von RBI und SEBI vorgeschrieben von Zeit zu Zeit.
2.
Achtung der AD Kategorie-I Banken wird auch AP (DIR Series) Circular No.94 vom 1. April 2013 in Bezug auf die die vorliegende Grenze für Investitionen von FIIs, QFIs und langfristig orientierte Anleger in Staatsanleihen und Unternehmensanleihen standen eingeladen
auf USD 25 Mrd. und USD 51 Mrd.
3.
Auf einer Bewertung, hat sich nun in Absprache mit der indischen Regierung beschlossen, die Grenze für ausländische Investitionen in der Regierung laufende Wertpapiere mit USD 5 Mrd. auf 30 Mrd. USD mit sofortiger Wirkung zu erhöhen.
Die erhöhte Limit von USD 5 Milliarden Euro werden nur für Investitionen in Wertpapiere, die von Regierung vom langfristig investorsregistered mit SEBI verfügbar - Sovereign Wealth Funds (SWF), multilateralen Organisationen, Pension / Versicherung / Endowment Funds, ausländische Zentralbanken.
4.
Die operativen Leitlinien in dieser Hinsicht wird von SEBI ausgestellt werden.
5.
Alle anderen bestehenden Bedingungen für Investitionen in Staatsanleihen bleiben unverändert.
6.
AD Kategorie - Ich Banken können den Inhalt dieses Rundschreibens der Bekanntmachung ihrer Bestandteile und betroffenen Kunden zu bringen.
7.
Die Richtungen, in diesem Rundschreiben enthaltenen Kapiteln 10 (4) und 11 (1) des Foreign Exchange Management Act, 1999 (42 von 1999) ausgestellt worden sind und unbeschadet Berechtigungen / Genehmigungen, wenn überhaupt, erforderlich unter einem anderen Gesetz
.
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